Seit einigen Tagen darf ja wieder, wenn auch mit Auflagen, auf unseren Plätzen trainiert und Tennis gespielt werden.
Natürlich wächst auch der Wunsch, nach dem Spiel oder Training den Tag oder den Abend in geselliger Runde bei einem guten Kaltgetränk ausklingen zu lassen.
Leider können wir derzeit den schönsten Biergarten Pliezhausens noch nicht nutzen und die Clubhausbewirtung wieder aufnehmen. Auch wir als Vereinsgaststätte sind an die „Corona Gaststättenverordnung“ des Sozial- und Wirtschaftsministeriums vom 16. Mai 2020 gebunden. Die erlaubte Öffnung der Gaststätten ab 18. Mai 2020 betrifft nur Speisegaststätten, Eisdielen und Cafes.
Übrige Gaststätten (auch Vereinsgaststätten) und ähnliche Einrichtungen wie Bars, Clubs und Kneipen müssen vorerst weiter geschlossen bleiben.
Wir bitten zu beachten, dass nach derzeitiger Lage bis zum 05. Juni 2020 Gastraum und Terrasse geschlossen bleiben und keine Bewirtung stattfindet. Sollten zu einem früheren Zeitpunkt Erleichterungen oder Lockerungen zugelassen werden, werden wir umgehend reagieren.
Wir bereiten uns darauf vor, bei einer weiteren Lockerung der Richtlinien möglichst schnell reagieren und den Clubhausbetrieb, wenn auch gegebenenfalls in eingeschränkter Form und unter Auflagen, wieder aufnehmen zu können. Wirtsausschuss und Vorstand arbeiten an einem Konzept, wie wir die teils einschneidenden Auflagen dann erfüllen können. Im Augenblick ist es einfach so, dass wir die vorgegebenen, sehr strengen, und mit Bußgelder belegten Regelungen bezüglich Hygiene, Desinfektion und Abstandsregeln nicht einhalten, gewährleisten oder geschweige denn überwachen können.
Für die Tennisanlage selbst gelten auch weiterhin die allgemeinen Verhaltensregeln wie Abstandsregel und Kontaktbeschränkungen.
Bei Fragen wendet Euch bitte an den Wirtsausschuss (Kontaktdaten: Wolf Gundel (Tel. 07127-890065) oder per E-Mail-Anfrage unter